Die wichtigsten - und lösbaren - Aufgaben deutscher Politik  


 

1)  Deutschlands Beziehungen zu den USA und zu Israel

wirklich freundschaftlich und sicher gestalten

 

a)Die maßgebliche deutsche Politik stellt jegliche Kritik an der Politik der USA und Israels und alle als entsprechende „Gegenmaßnahmen“ zu dieser Politik deutbaren eigenen poltischen Aktionen und Reaktionen sofort ein.

 

b) Sie sichern den Regierungen und der Bevölkerung dieser Staaten für alle Zukunft dauernden größten Respekt und dauernde uneingeschränkte vertrauensvolle Freundschaft zu.

 

c) In allen Verhandlungen mit den USA und Israel versucht sie mit größtem freundschaftlichem Verständnis für die Interessen dieser Länder zu agieren.

 

d) Sie gründet aus Mitteln des deutschen Bundeshaushaltes eine gut ausgestattete Stiftung, aus deren Ertrag zukünftig amerikanische und israelische Militär-Veteranen unterstützt werden sollen, die für Frieden, Freiheit und Wohlstand ihres Landes und der Welt gekämpft und dabei persönlichen Schaden erlitten haben. Über die Zuteilung der entsprechenden Stipendien entscheiden ausschließlich in diesen Staaten gewählte Repräsentanten. Der Stifter Deutschland nimmt keinen Einfluß.

 

e) Die hier beschriebene Außenpolitik Deutschlands gegenüber den USA und Israels wird durch eine feierliche Erklärung der deutschen Bundesregierung, des Deutschen Bundestages und des Deutschen Bundesrats proklamiert.

 

2) Eine der Natur des Menschen

entsprechende natürliche Gesellschaftsordnung ermöglichen

 

Der Mensch ist in seinem Kern angelegt als Individuum, nicht als „Herdentier“. Demzufolge will er über sein Leben im Prinzip selbst bestimmen; akzeptiert er „Anführer“ freiwillig nur dann, wenn er allein nicht weiterweiß beziehungsweise weiterkann. Und deshalb wiederum funktionieren Menschen, Völker und Staaten am besten, wenn bei ihnen eine entsprechende natürliche Gesellschaftordnung herrscht. Deutschland sollte sich eine solche natürliche Gesellschaftsordnung geben. Damit es mit zukünftig zu erwartenden – weltweiten – politischen Wirren zurechtkommt beziehungsweise sich von diesen fernhalten oder sie vielleicht gar – durch eine beispielhaft wirkende bessere Politik - verhindern kann.

 

Die „natürliche Gesellschaftsordnung“:

a)Deutschland erlaubt und ermöglicht im eigenen Land und international eine im Prinzip absolut freie Marktwirtschaft. Es greift in das Marktgeschehen niemals regulierend ein, etwa über Steuererhebungen – die sogenannte Mehrwertsteuer u. a. wird sukzessive abgeschafft -, praktiziert keinerlei Einfuhr- beziehungsweise Ausfuhrbeschränkungen, erlaubt also – gegebenenfalls einseitig - internationalen Freihandel, gewährt deutschen nichtstaatlichen Unternehmen keine direkten oder indirekten Subventionen oder sonstige Förderungen.

Lediglich auf den Gebieten Innere Sicherheit, Gesundheit, Alters- und Invalidenversorgung, Personenverkehr am Boden, Luftverkehr, Handel mit für Menschen schädlichen Giften und Waffen, Wasser-, Luft- und Bodenrecht sowie im Bereich Umweltschutz behält sich der Staat das Recht vor, regulierend einzugreifen.

Der Staat betreibt Güterproduktionen nur dann, wenn dies im Interesse der Bürger geboten ist und keine nichtstaatlichen Unternehmen entsprechende Angebote machen.

 

b) Der Staat erlaubt volle gewaltfreie Presse-, Zusammenschluß- und Religionsfreiheit. „Gewaltfrei“ heißt: soweit die Interessen anderer nicht gesundheitlich oder sonst körperlich beeinträchtigt werden.

 

 

 

3) Uneingeschränkte Solidarität zu anderen Euro-Partner halten –

dabei gleichzeitig deutsche Währungsautonomie praktizieren

 

a)Obwohl die Einführung der Euro-Einheitswährung der überwältigenden Mehrheit der Menschen in Europa geschadet hat – Vorteile konnten auch ohne Euro erzielt werden; der Euro konnte dagegen gar nicht hinreichend funktionieren, da jede Währung auf der Welt, jedenfalls für die Menschen, für die sie ursprünglich gedacht ist, um so weniger positiv wirkt, je größer ihr Einzugsgebiet und weil sich die Euro-Mitgliedsstaaten auf Grund ihrer überkommenen sozioökonomischen und traditionellen Gegebenheiten auf lange Zeit verständlicherweise nicht auf eine gemeinsame Geldmengenpolitik wirklich einigen können -, sollte Deutschland aus dem Währungsverbund nicht austreten, sondern so lange wie möglich diesen akzeptieren und in ihm konstruktiv mitarbeiten. – Deutschland darf die Freundschaft mit seinen Nachbarn nicht beeinträchtigen.

 

b) Deutschland sollte allerdings mit seinen Euro-Partner – freundschaftlich und bescheiden - eine Verständigung über eine wirklich hinreichende, das heißt progressive Euro-Geldmengenstrategie, über Art und Wege der Geldversorgung des Euro-Marktes (per Daueremittierung, nicht irgendwie als Kredit – ohne beabsichtigte Einflußnahmen auf die Finanzlage von Staaten, Geschäftsbanken und die Wechselkurse) suchen.

 

c) Darüber hinaus muß sich Deutschland das Recht sichern, zwecks ausreichender Gestaltung seiner innerdeutschen Wirtschaftskonjunktur, gegebenenfalls neben dem Euro autonom eine eigene Zweitwährung zu unterhalten („Konjunktur-Mark – KM“). Diese „Konjunktur-Mark“ muß ein dem für die Wirtschaftskonjunktur zuständigen Wirtschaftsministerium unterstelltes Währungsamt in ausreichendem Maß dem Inlandsmarkt als dauerhaft emittiertes Geld zur Verfügung stellen.

 

d) Schließlich muß Deutschland das Verständnis der übrigen Staaten der Welt dafür gewinnen, daß es seine Wirtschafts-, Handels-, Steuer-, Haushalts- und Sozial- und Rechtspolitik soweit selbst bestimmen muß, wie diese Politik elementare Interessen anderer Staaten und deren Menschen nicht direkt negativ beeinflußt.

 

4) Für jeden Bürger so viel Erwerbsarbeit möglich machen,

wie er zu seinem persönlichen Nutzen leisten möchte (Vollbeschäftigung)

 

a)Die deutsche Politik muß unbedingt und vordringlich – und könnte das auch – sicherstellen, daß die Summe (!) aller Güter gegen Geld abgesetzt werden kann, die die Summe (!) der Menschen herstellen würde, wenn diese so viel arbeiten könnte, wie sie arbeiten möchte. Nach dieser Summe (!) von Gütern besteht entsprechender Bedarf, sonst würde die Summe (!) Menschen nicht arbeiten wollen, um Geld zu verdienen, mit dem sie doch die Summe (!) möglicher Produkte – also ihre eigene Produktsumme (!) – kaufen möchte.

 

b) Welche Güter konkret und im Einzelnen produziert werden, auf daß nicht nur unverkäuflicher Unfug produziert wird, regelt sich in der Marktwirtschaft automatisch. Ein Produzent produziert, um Geld zu „verdienen“; er kann aber nur an der Produktion von den Gütern verdienen, die er auch verkaufen kann, weil nach ihnen Bedarf besteht und nach der genügend umlaufendes Geld Nachfrage ausüben kann.

 

c) Für die ausreichende Geldversorgung gemäß a) hat bezüglich des Euro die Europäische Zentralbank zu sorgen. Die deutsche Politik muß versuchen, die EZB entsprechend zu motivieren.

Werden von der EZB nicht genügend Euro in Umlauf gesetzt, muß die deutsche Politik die Fehlmenge durch die autonome Ausgabe von deutschem Zweitgeld gemäß 3b) („Konjunktur-Mark- KM“) ausgleichen.  - Diese Zeitwährung kann auf verschiedenste voll wirksame und gerechte Weise in den Markt eingeschleust werden.

 

5) Jede Angst der Bürger

 vor Verlusten durch Schulden- oder Inflationskrisen überwinden

 

Die deutsche Politik muß klarstellen beziehungsweise veranlassen:

a)Richtigstellen, daß die deutschen Staatsschulden nicht, wie die „Öffentlichkeit“ meint, rund zwei Billionen Euro ausmachen. Die entsprechende Summe muss realistischer weise um das liquide Staatsvermögen (etwa Gold- und Devisenbestände) und um die direkten beziehungsweise indirekten nur sogenannten Schulden bei der Notenbank reduziert werden. Die Notenbank-Emittierungen stellen keine so zu nennenden Kreditschulden dar, da diese Emittierungen ein für die Dauer notweniger Kaufkraftzufluß sind und den gebuchten Zentralbankforderungen keine entsprechenden Zentralbankverbindlichkeiten gegenüberstehen; die Zentralbank hat das Geld nicht geliehen sondern selbst gemacht. - Selbst die Zinsen, die der Staat für seine Zentralbankverbindlichkeiten zahlt, erhält er im Prinzip über den Zentralbankgewinn wieder zurück. - Die Zentralbankkredite sind, seien sie direkt gewährt oder über Geschäftsbanken vermittelt, zu stornieren.

 

b) „Staatsschulden“, so sie nicht bei der Zentralbank sondern bei – in- oder ausländischen - Geschäftsbanken oder sonstigen Unternehmen oder Privaten gemacht wurden, stellen erst recht kein Problem dar, das die Bürger besorgt machen sollte.

Diese Kredite – deren Summe (!) – wollen die am Kapitalmarkt beteiligten Kreditgeber (als Summe !) im Grunde niemals zurückhaben. Das heißt: Einzelne Investoren holen ihr Geld schon immer wieder „heim“, aber ebenso viele „legen neu an“. Das bleibt im Prinzip „immer“ so. Der Staat steht nur theoretisch in der Pflicht, derartige Schulden zurückzahlen zu können. Hier handelt es sich im Prinzip um eine Dauerbeteiligung; der Investor kassiert Zinsen als Mitverdiener an den Erträgen, die der Staat durch Einsatz des „Fremdkapitals“ macht. - Würden die hier gemeinten Kredite jemals in bedeutendem Maße zurückfließen, würde das einen wirtschaftpolitischen Super-Gau verursachen: Sparer horteten ihr Geld sodann „zu Hause“ und entzogen es so konjunkturtödlich dem Geldkreislauf; die Investoren gingen pleite, da sie keine Rendite mehr erzielten. Man stelle sich vor: Versicherungen und deren Kunden, wenn die Versicherungsbeiträge nicht mehr auch in Staatsanleihen rentabel angelegt wären beziehungsweise werden könnten.

 

c) Die heutige allgemein verbreitete Angst vor einer Geldwertminderung, Geldentwertung, einer Inflation ist so lange eine reine Phantomangst, wie die Politik eine solche Geldentwertung nicht verbrecherisch absichtlich inszeniert. Zu einer Inflation kommt es nur dann, wenn die Geldmenge so exzessiv vergrößert wird – durch die Politik (!) -, daß die Güterproduktion nicht mithalten kann. Oder die Geldmenge nicht zurückgenommen wird, wenn eine Naturkatastrophe größten Ausmaßes die Produktionsmöglichkeiten entscheidend einschränkt. Nichts auf der Welt zwingt aber die Politik, sich falsch oder kriminell zu verhalten.

Bei einem leichten gesunden allgemeinen (!) Preisanstieg, nur der bedeutete eine Geldwertminderung, zögen die Einkommen – zu Zeiten von Vollbeschäftigung (siehe 4) – immer mit, investiertes Kapital kann ohne Schwierigkeiten durch ein „Kreditwert-Sicherungssystem“ vor Verlusten durch Geldwertrückgang geschützt werden. – Ein jahresdurchschnittlicher Geldbestand in einer Geldbörse würde sich bei einer tatsächlichen „Inflation“ von 3 Prozent um sage und schreibe neun Geldeinheiten – pro Jahr - verringern. Kein Problem also.

 

6) Höhere Nettoeinkommen für alle möglich machen

 

a)Zunächst zum Brutto-Einkommen, der Grundlage des Netto-Einkommens:

In einer Vollbeschäftigungswirtschaft, wie sie gemäß 4) geschaffen werden kann – und muß, werden sich die Einkommen der Bürger mit der Zeit und automatisch im Prinzip mehr und mehr aneinander angleichen. Und das im Prinzip nicht etwa zu Lasten der bisherigen „Besserverdiener“ sondern im Prinzip durch eine wesentliche Erhöhung der bisherigen niedrigeren Einkommen. Sehen wir von den eingeschränkten Möglichkeiten von Invaliden und durch Alter Beschränkten ab - deren Problem ist Aufgabe der Sozialpolitik und nicht der Arbeitsmarktpolitik -, wird es zu Zeiten von Vollbeschäftigung keine freiwilligen sogenannten „Niedriglöhner“ geben. Weil nicht mehr Arbeitslose Arbeit suchen sondern sogenannte Arbeitgeber sich um Arbeitswillige bemühen, wird sich das Lohn-/Einkommensniveau sukzessive nivellieren – in Richtung nach oben. Nur wer freiwillig weniger produktiv sein möchte – aus dann zu respektierender „Bequemlichkeit“ - oder wer partout etwas produzieren möchte nur aus persönlicher Freude an seinem Produkt wird – dann freiwillig – weniger verdienen.

 

b) Die Netto-Einkommen werden steigen,

weil – in Zeiten von Vollbeschäftigung – pro Steuerzahler weniger Steuern gezahlt werden müssen, weil mehr – nicht arbeitslose – Menschen Steuern bezahlen - können,

weil – in Zeiten von Vollbeschäftigung – pro Sozialversicherungsnehmer im Prinzip weniger Beiträge gezahlt werden müssen, weil mehr – nicht arbeitslose – Menschen Sozialversicherungsbeiträge bezahlen können und weil das gesamte Sozialversicherungssystem entscheidend und gerecht reformiert worden ist, weil es reformiert werden muss (siehe 8)),

und weil der Staat tatsächlich viel weniger Steuern benötigt, weil er sich gewaltig verschlanken und gewaltig sparen kann – und Muss, ohne dass die Bürger eine bemerkbare Leistungsminderung hinnehmen müssen (Siehe 7)).

 

7) Der „schlanke“ Staat Deutschland

 

Eine auch wesentliche Voraussetzung für niedrige Steuerverpflichtungen der Bürger ist, dass der Staat möglichst sparsam wirtschaftet und deshalb wenig Steuern benötigt. Es ist also eine gewaltige „Sparreform“ erforderlich. – Wesentliche Sparmaßnahmen:

 

a) Bundeswehr und Bundesgeheimdienste komplett auflösen. Es gibt heute und in überschaubarer Zukunft keinen Staat auf der Erde, der danach trachtet, Deutschland oder ein mit Deutschland befreundetes Land von sich aus militärisch zu gefährden. Und die Güter, die Deutschland braucht aber nicht bei sich gewinnen kann, werden von allen Seiten freiwillig angeboten. Wenn Deutschland allerdings in einem anderen Land militärisch intervenieren wollte, um dort die Lebensverhältnisse – Tradition, Kultur, Rechtsstaatlichkeit, Demokratie – zu verändern, wäre das eine Anmaßung sowie ein aussichtsloses Unterfangen, weil dann die Bundeswehr immerzu weltweit im Einsatz sein müsste.

 

b) Eine die Interessen der Bürger nicht beeinträchtigende enorm große Einsparung ist durch eine rigorose Verschlankung aller politischen Strukturen erreichbar. Beispielhafte Stichworte:

ba) Verteidigungsministerium wird auf ein Nothilfeministerium ohne Waffen reduziert, das nur noch – im eigenen Land und notfalls weltweit - technisch und humanitär eingreift, wenn etwa eine Naturkatastrophe dies erforderlich gemacht hat.

bb) Entwicklungsministerium wird aufgelöst. Nothilfe leistet ggf. das Nothilfeministerium; ansonsten wird nur noch durch die Fachministerien beraten.

bc) Außenministeriumwird aufgelöst. Alle Außenbeziehungen werden durch die Fachministerien gepflegt. Die deutschen Interessen im Ausland – ausgenommen bei der UNO - werden nicht mehr durch aufwendige aber überflüssige Botschaften sondern nur noch durch angemessen große Konsulate wahrgenommen.

bd) Innenministerium wirkt nur noch als Sicherheitsministerium; die sinnvolle Sportförderung wird Aufgabe des Gesundheitsministeriums.

be) Parteienfinanzierungwird deutlich zurückgefahren. - Weniger Abgeordnete. - Mitarbeiterunterstützung nur im Parlamentsbüro. - Abgeordnetenbezüge nur in angemessen aufgerundeter Höhe des vorher zuletzt erzielten Berufseinkommens. - Keine Wahlkampfkostenerstattung; der Staat finanziert vor Wahlen die Verbreitung von Verlautbarungen aller kandidierenden Parteien.

 

c) Große Mehreinnahmen andererseits erzielt der Staat, wenn er Geschäftsaufwendungen für Werbung nicht mehr als steuerabzugsfähig gelten lässt, da sie volkswirtschaftlich nutzlos sind.

 

8) Soziale Gerechtigkeit für alte und kranke Menschen schaffen

 

a)Ein Altersrenten-Versicherungssystem muß gewährleisten, daß Menschen, die – aus Alters- (oder Invaliditäts)gründen – nicht erwerbstätig sein können, ihren Lebensstandard nicht augenfällig reduzieren müssen; vielmehr sie diesen im Verlaufe ihres anschließenden Lebens erhalten und laufend in dem Maße - durch erteilte Zuschläge - anheben können, wie dies die noch Erwerbstätigen zu tun in der Lage sind. Dies gilt auch für abhängige Witwen, Witwer und Waisen. Die Rente sollte also immer das entsprechende Niveau haben.

 

b) Die Rentner sollen sich nicht besser stehen als zu Zeiten ihrer vollen Erwerbstätigkeit, weshalb unter dem für die Rentenhöhe maßgeblichen Erwerbseinkommen (Berechnungsgrundlage = Durchschnittseinkommen während der letzten drei Erwerbsjahre) zwar einerseits verstanden werden soll das Brutto-Erwerbseinkommen einschließlich der zuvor gezahlten Steuern und der Beiträge an die - staatliche - Rentenversicherung, einschließlich der Steuern und Versicherungsbeiträge, die später auch der Rentner abführen muß, aber andererseits ebenso abzüglich aller vorausgegangenen Betriebsausgaben, die während der Erwerbstätigkeit entstanden waren.

 

c) Während der Altersrentner nach dem hier skizzierten Konzept im Großen und Ganzen eine Rente bekommen soll, die seinem vorausgegangenen Arbeitseinkommen entspricht, sollten sich die entsprechenden Bezüge der Invalidenrentner am Durchschnittseinkommen aller Erwerbsbeschäftigten orientieren.

 

d) Menschenfreundlich ist, daß abhängige Witwen beziehungsweise Witwer und blutsverwandte oder adoptierte Kinder den Rentenanspruch eines Verstorbenen oder Invaliden grundsätzlich erben. Selbstverständlich mit folgenden Einschränkungen:

da) Die Gesamtrente ist zu kürzen in Höhe der Kosten, die speziell und ausschließlich für den Verstorbenen aufgewandt worden wären. Die Notwendigkeit eines Wohnungswechsels sollte den Hinterbliebenen dabei allerdings humanerweise nicht zugemutet werden.

db) Um die speziell und ausschließlich hinterbliebenen Kindern zuzurechnenden Kosten ist die Rente ebenfalls zu kürzen, sobald die Kinder selbst ein rentenversicherungspflichtiges Erwerbseinkommen erzielen beziehungsweise das 23. Lebensjahr überschritten haben.– Selbst invalide Kinder werden nicht zu Erben einer Elternrente; sie erhalten eine eigene Invalidenrente. – Bezieht eine Witwe, ein Witwer eine eigene Rente, wird diese nicht auf die geerbte Rente angerechnet. Beide Teile haben ja für sich gearbeitet und eigene Versicherungsbeiträge bezahlt.

 

e) Es müssen absolut alle erwerbsfähigen Menschen zu Beitragszahlern der Staatlichen Rentenversicherung gemacht werden.. – Das heißt, daß alle Erwerbstätigen – unabhängig von der Höhe ihres Erwerbseinkommens – im Prinzip Rentenversicherungsbeiträge in gleicher Prozenthöhe ihres einkommensteuerpflichtigen Erwerbseinkommens zahlen müssen. „Im Prinzip“: Eine Einschränkung hierzu wird noch dargestellt.

 

f) Wenn die Erwerbslosigkeit überwunden ist, ist es arbeitsmarktpolitisch möglich daß die Lebenserwerbsarbeitszeit von bis heute – im Prinzip – 65 Lebensjahren auf 70 Lebensjahre gesetzlich angehoben wird. Dann zahlen alle Erwerbstätigen fünf oder mehr Jahre länger Beiträge und erhalten erst fünf oder mehr Jahre später ihre Rente.- Im Prinzip ! - Wenn die Menschen heute die Gnade erfahren, mehr als 70/80 Jahre alt zu werden, kann das vernünftigerweise nicht bedeuten, daß der kostenfreie Ruhestand einfach um 5 bis 15 Jahre verlängert wird – zu Lasten derjenigen Mitmenschen, die die Rentenversicherung durch ihre Arbeit finanzieren müssen. Das wäre ungerecht – und auf die Dauer sachlich, politisch unmöglich.

 

g) Vom Tag X an richtet sich der Rentenversicherungsbeitrag nicht mehr ausschließlich nach dem Erwerbseinkommen sondern auch nach dem Alter des Erwerbstätigen. Dergestalt, daß der Beitragsprozentsatz mit zunehmendem Alter steigt. Es ist dagegen ungerecht, daß ein junger Mensch, noch wenig verdienend, der sich seine Familie erst aufbauen, Kinder, die späteren Rentenfinanzierer, in die Welt setzen möchte, prozentual genau so hohe Beitragsprozentsätze zur Rentenversicherung zahlt wie ein 55-jähriger, der viel mehr verdient aber nicht mehr die finanziellen Belastungen durch die heranwachsende Kinder zu tragen hat.

 

h) Wie aber werden ansonsten Erwerbsbeschäftigte bedient, die, weil sie sich vor ihrem 70. Geburtstag alters- oder gesundheitlich geschwächt fühlen, vielleicht weil ihre Arbeit tatsächlich überaus oder zu anstrengend war, die sich jedenfalls nicht mehr oder nur noch für eingeschränkt arbeitsfähig halten ? – Antwort: Die betreffenden Menschen lassen sich durch ein Gutachterteam der Rentenversicherung bescheinigen, daß und gegebenenfalls in welchem Maße sie erwerbsarbeitsunfähig sind. Je nach dem erhalten sie sodann eine Vollrente oder eine prozentuale Teilrente auf der Basis ihres durchschnittlichen Erwerbsarbeitseinkommens während der letzten drei Jahre. In dem Maße, wie sie nur teilarbeitsfähig sind, können sie, wenn sie mögen, eigeninitiativ hinzuverdienen. Für ihren zusätzlichen Erwerbsarbeitsverdienst – wie für ihre Teilrente - müssen sie Steuern und Rentenversicherungsbeiträge zahlen. – Bekommen sie zu einem späteren Zeitpunkt eine Vollrente, errechnet sich diese aus der Summe der zuvor bezogenen Teilrente plus dem Hinzuverdienst. Verzichtet jemand jedoch auf den Hinzuverdienst, steht ihm später nur eine Vollrente auf der Basis der vorausgegangenen Teilrente zu.

 

i) Sobald die Erwerbslosigkeit durch Vollbeschäftigungslage abgelöst worden ist, wird das - prinzipielle – Rentenalter auf 70 Jahre erhöht. – Ab dem gleichen Zeitpunkt werden alle Einkommensteuerpflichtigen zu Versicherungspflichtigen in der Staatlichen Rentenversicherung.

 

j) Im Prinzip bestimmt der Altersrentner die Höhe seiner Altersbezüge selbst – entsprechend seinem zuvor Arbeitseinkommen und den sich aus diesem ergebenden Einzahlungen an die Rentenkasse. – Die Höhe der Versicherungsbeiträge muß sich den insgesamt fällig werdenden Rentenzahlungen anpassen.

 

k) Der Kranke dagegen kann die notwendigen beziehungsweise gerechten Aufwendungen für seine Heilung und Versorgung nicht vorauskalkulieren, weshalb er als Patient, der ja schon Art und Intensität seiner Krankheit im Prinzip letztlich nicht beeinflussen kann, unabhängig von seinem Einkommen beziehungsweise Vermögen, gerechterweise eine absolut und in jeder Hinsicht gleichwertige medizinische Versorgung wie jeder andere Bürger erhalten muß.

 

l) Die Krankenversorgungskosten werden aus Steuereinahmen finanziert – während niemand persönliche Krankenversicherungsbeiträge zu zahlen hat. Steigt die Gesamtsumme der Krankenkosten, müssen die Mehrkosten durch gleich hohe Umlagen aller Bürger aufgebracht werden. Sie werden auf die einkommensabhängigen Steuern als absolute Beträge aufgeschlagen.

 

9) Respekt und bescheidene Zurückhaltung

gegenüber andersartigen Völkern und Staaten üben. –

So wirklichen Frieden zulassen – statt Scheinfrieden zu erkämpfen. -

Durch eine Bundeswehr-Reform: „Deutsche Notwehr“

 

a)Gegen Feinde im Inneren gibt es in Deutschland die Polizei. Hätte Deutschland tatsächlich relevante Feinde außerhalb, würde es – vielleicht - eine Armee benötigen. – Da man aber heute keinen Staat ausmachen kann, von dem aus Feindschaft gegenüber Deutschland zu spüren ist, das Deutschland – militärisch gar – bedroht oder nur ihm Lebenswichtiges vorenthalten möchte, sollte Deutschland seine Bundeswehr in einen zivilen „Notwehrdienst“ umwandeln und alle Geheimdienste auflösen, (Siehe 7)).

 

b) Produktion und Export aller Waffen und Kampfmittel, die nicht nur für die Polizei beziehungsweise das Jagdwesen verwendet werden können, sind per Gesetz zu verbieten.

 

c) Deutschland unterläßt absolut jede Gewalt- oder sonstigen Druck - ausübende Intervention im Ausland. Man bietet allenfalls ausschließlich ausdrücklich erbetene und absolut unmilitärische, humanitäre Hilfe und für alle Seiten offene Beratungen an. - In die Innen-, Rechts-, Wirtschafts-, Sozial- und Kulturpolitik anderer Staaten mischt sich Deutschland niemals ein.

 

d) Sicherheitsinteressen deutscher nichtstaatlicher Einrichtungen beziehungsweise von Privatpersonen im Ausland versucht Deutschland gegebenenfalls nur durch druckfreie Verhandlungen – eventuell durch Erbitten polizeilicher Maßnahmen dort – wahrzunehmen. Ist das – in theoretischen – Einzelfällen nicht erfolgreich, verzichtet man beziehungsweise hält man sich zurück.

 

e)Emigranten nach Deutschland versucht man durch Hilfen in ihren Heimatländern von der Notwendigkeit einer Emigration zu befreien. Ansonsten regelt Deutschland mit deutschen Gesetzen, welche Emigration im deutschen und im Emigranteninteresse zumu