Soziale Gerechtigkeit und Steuern

 

 

 

Das Magazin „Der Freitag“ stellt in einer Umfrage vom 17.07.17 vier Fragen, die von allgemeinem Interesse sind, so daß hier Antworten zur Diskussion gestellt werden sollen bzw. gefragt werden darf, wieso „Der Freitag“ „so etwas“ überhaupt fragen muß.

 

 

 

1) Frage: Wird genug gegen die soziale Ungerechtigkeit in Deutschland getan ?

 

Antwort: Antwortet da nicht jeder ehrliche Mensch mit „nein“ ?

 

 

 

2) Frage: Sind die Vermögensunterschiede zwischen Arm und Reich zu groß ?

 

Antwort: Antwortet da nicht jeder ehrliche Mensch mit „ja“ ?

 

 

 

3) Frage: Hat es die Generation nach uns einmal besser als wir ?

 

Antwort: Antwortet da nicht jeder politisch aufmerksame Mensch mit „nein“ ?

 

 

 

4) Frage: Sollten Erben großer Betriebsvermögen besteuert werden ?

 

Antwort:

 

 

 

a) Sollte das Erbvermögen vom Erblasser auf ungesetzliche Weise „erworben“ worden sein, sollte dieses nicht von unserem Staat besteuert sondern ohne Wenn und Aber eingezogen werden.

 

 

 

b) Sollte es dagegen nicht gesetzwidrig erworben worden sein, sollte der Staat nicht in die dann gegebene entsprechende Legalität eingreifen, sondern es dem Erblasser überlassen zu entscheiden, wem er sein Vermögen wann schenkt.

 

 

 

c) Ist das vererbte Vermögen zwar rechtmäßig aber ungerechterweise – im Vergleich zu den Unvermögenden – entstanden, muß der Staat durch eine entsprechende Politik dafür sorgen, daß die allgemein gewünschte und gleichzeitig im Interesse von Frieden und Sicherheit notwendige Gerechtigkeit – bezüglich der Möglichkeit, Vermögen zu erwerben - auf andere Weise geschaffen wird. - Was möglich ist.

 

 

 

d) Weiter sollte man in einem solchen Fall bedenken, daß ein Erbnehmer nicht deshalb automatisch persönlich besser lebt als Nichterben, weil er ein Betriebsvermögen übernommen hat, und daß zu oft unwahrscheinlich ist, daß über die Steuer begünstigte „Zwangserben“ mit dem Betriebsvermögen für die Allgemeinheit besser umgehen – können – als ein vom Erblasser vorgesehener Erbe.