Das sichere Altersrenten-Versicherungssystem


Das Ziel

 

Ein Altersrenten-Versicherungssystem sollte gewährleisten, daß Menschen, die – aus Alters- (oder Invaliditäts)gründen – nicht mehr erwerbstätig sein können, ab diesem Zeitpunkt ihren Lebensstandard nicht - aus finanziellen Gründen – augenfällig reduzieren müssen; vielmehr daß sie ihren Lebensstandard im Verlaufe ihres anschließenden Lebens laufend in dem Maße anheben können, wie dies der Durchschnitt der Erwerbstätigen zu tun in der Lage ist. Dies gilt auch für abhängige Witwen, Witwer und Waisen. Die Rente sollte also immer das entsprechende Niveau haben (Bemessungsgrundlage: Rentenhöhe = Durchschnittliches monatliches Erwerbseinkommen während der letzten 36 Erwerbsarbeitsmonate) beziehungsweise sollte gegebenenfalls laufend entsprechend steigen. Es darf nicht in einem Kulturstaat so sein, daß sich nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr arbeitsfähige, weil alte oder kranke Menschen – beziehungsweise deren abhängige Angehörige - finanziell bedeutsam schlechter stehen als zu jener Zeit, als sie noch voll arbeitsfähig, weil jünger und gesund waren. Daß betroffene Menschen alt und krank sind oder verwitwet oder verwaist, ist schlimm genug.

 

 

Nicht Luxusrentner

 

Die Rentner - beziehungsweise deren Angehörige - sollen sich dagegen auch nicht besser stehen als zu Zeiten ihrer voller Erwerbstätigkeit, weshalb unter dem für die Rentenhöhe maßgeblichen Erwerbseinkommen zwar einerseits verstanden werden soll das Brutto-Erwerbseinkommen einschließlich der zuvor gezahlten Steuern und der Beiträge an die - staatliche - Rentenversicherung, der Steuern und Versicherungsbeiträge, die später auch der Rentner abführen muß, aber andererseits ebenso abzüglich aller vorausgegangenen Betriebsausgaben, die während der Erwerbstätigkeit entstanden waren (z.B. für einen Geschäftswagen, Berufskleidung, Außer-Haus-Ernährung und so weiter). Und Rentenerhöhungen haben sich logischerweise immer an dem Durchschnittserwerbseinkommen der noch Erwerbstätigen zu orientieren; wobei hier ehrlicherweise festgestellt gehört, daß die Renten in den eventuellen Fällen auch prozentual gekürzt werden müßten, in denen das Durchschnittseinkommen der Erwerbstätigen – auf Grund von Höherer Gewalt etwa – ebenfalls sinken würde.

 

 

Die aktuelle Situation

 

An dieser Stelle eine Erläuterung. - Es stehen derzeit zwei Rentenversicherungssysteme zur Auswahl: a) die Selbstvorsorge und b) die Versorgung nach dem Gegenseitigkeitsprinzip. Das System a) ist aus mehreren Gründen für den Versicherten tatsächlich schlecht, System b) ist das einzige mögliche gute.

 

a) Nach diesem Verfahren spart der Erwerbstätige selbst jene Summe bei einer Versicherung oder Bank an, die er im Bedarfsfalle für seinen Lebensunterhalt – beziehungsweise den seiner abhängigen Angehörigen - meint aufwenden zu müssen. - Hier ist dann aber das Risiko zu beachten, daß seine Versicherung oder Bank ihm niemals die Sicherheit seiner Anlage wirklich garantieren kann. Die Versicherungen könnten sich – um ihren Gewinn und den ihrer Kunden zu fördern – die Kunden wünschen das sogar - genötigt sein, das Kundengeld risikovoll anzulegen. Aber die Institute müssen das ihnen anvertraute Geld nicht einmal unsolider Weise "vernichten"; es kann ja sein, daß Höhere Gewalt ihre Reinvestition zerstört; dann ist die vorsorglich angelegte Geldsumme verloren. Gehen zahlreiche Kreditinstitute derart in die Knie, hilft auch ein Liquiditätsausgleichfonds der Anlage-Verwalter nicht; der kann lediglich dann helfen, wenn nur relativ wenige Versicherungen beziehungsweise Banken in Schwierigkeiten kommen. – Ebenso problematisch bei der Selbstvorsorge ist, daß der Selbstvorsorger niemals wissen kann, auf welche Versorgungssumme hin er am besten sparen sollte. Kalkuliert er – einerseits -, lange zu leben, muß er in der Jugend vielleicht knausern, damit er so das nötige Geld für das erhoffte lange Leben zusammenbekommt. Stirbt er dann aber im Gegenteil frühzeitig, hat er zuvor "umsonst" sparsam gelebt. - Lebt er – andererseits - in der Zeit seiner Erwerbstätigkeit mehr oder weniger unbedenklich und wird er sodann unverhofft alt, muß er im Alter zwangsläufig darben. – Hinzu kommt, daß keine Versicherung ihrem Kunden wenigstens einigermaßen realistisch vorhersagen kann, wie hoch denn der im Laufe folgender Jahre zu erzielende Gewinn sein wird, welche Summe der Versicherungsnehmer am Tag X tatsächlich zur Verfügung gestellt bekommt. – Es ist also einsichtig: Die Selbstvorsorge ist nicht solide zu kalkulieren.

 

b) Die Staatliche Rentenversicherung arbeitet dagegen nach dem Prinzip, daß diejenigen Menschen, die erwerbstätig sein können, voll für den – angemessenen – Lebensaufwand derjenigen Mitmenschen sorgen, die keine – oder nur noch weniger - Erwerbsarbeit mehr verrichten können. Angespart wird da nichts. Jeder Erwerbsunfähige beziehungsweise entsprechend Eingeschränkte hat da seine "Sponsoren", die ihn – angemessen – aushalten. Und wenn die Sponsoren einmal selbst erwerbsunfähig/-beschränkt sind, haben wiederum die ihre Sponsoren. Niemand muß sich da zu seiner Zeit als Sozialempfänger genieren, "Almosen" anzunehmen; er hat sie ja selbst auch schon entsprechend "gegeben". – Und sozialromantisch ist dieses Verfahren ebenfalls nicht. Es ist vielmehr durchaus eigennützig. Denn: Einmal ist es ja für Wohlhabende tatsächlich immer psychologisch höchst unangenehm, wenn um sie herum Arme mehr oder weniger herumbetteln. Und zweitens ist es gefährlich: Denn in der Tendenz neigen Unterprivilegierte immer dazu, sich ihre Differenz zum Wohlstand der Reichen mit Gewalt zu holen. Hier gilt: Es kann der frömmste Reiche nicht in Frieden leben, wenn es dem "bösen" Armen nicht gefällt.

 

 

Speziell: Invalidenrente

 

Während der Altersrentner nach dem hier skizzierten Konzept im Großen und Ganzen eine Rente bekommen soll, die seinem vorausgegangenen Arbeitseinkommen entspricht, sollten sich die entsprechenden Bezüge der Invalidenrentner am Durchschnittseinkommen aller Erwerbsbeschäftigten orientieren. Da es einem Menschen geschehen kann, daß er bereits in einem Alter invalid wird, in dem er es noch nicht bis auf eine für ihn im Gesundheitsfall erreichbare Einkommenshöhe geschafft hat, wäre es herzlos, ihn gegebenenfalls mit einer Kleinrente abzuspeisen. Der Invalide hat genug an seinem Handicap zu tragen. Und die Beitragszahler sollten Gott danken, daß sie gesund sind.

 

 

Speziell: Witwen- und Waisenrente

 

Menschenfreundlich ist, daß abhängige Witwen beziehungsweise Witwer und blutsverwandte oder adoptierte Kinder den Rentenanspruch eines Verstorbenen oder Invaliden grundsätzlich erben. Grundsätzlich, selbstverständlich mit folgenden Einschränkungen:

 

a) Die Gesamtrente ist zu kürzen in Höhe der Kosten, die speziell und ausschließlich für den Verstorbenen aufgewandt worden wären. Die Notwendigkeit eines Wohnungswechsels sollte den Hinterbliebenen dabei allerdings humanerweise nicht zugemutet werden.

 

b) Um die speziell und ausschließlich hinterbliebenen leiblichen beziehungsweise adoptierten Kindern zuzurechnenden Kosten ist die Rente ebenfalls zu kürzen, sobald die Kinder selbst ein rentenversicherungspflichtiges Erwerbseinkommen erzielen beziehungsweise das 23. Lebensjahr überschritten haben. Wer älter ist als 23 Jahre und dabei gesund und trotzdem weiterhin noch nur lernen/studieren möchte, soll sich ein Stipendium oder einen Kredit besorgen. Für die Rückzahlung des letzteren verdient er dann ja später als Mehrverdiener genug. – Selbst invalide Kinder werden nicht zu den Erben einer Elternrente; sie erhalten eine eigene Invalidenrente. – Bezieht eine Witwe, ein Witwer eine eigene Rente, wird diese nicht auf die geerbte Rente angerechnet. Beide Teile haben ja für sich gearbeitet und eigene Versicherungsbeiträge bezahlt.

 

 

Die entscheidende Frage: Die Finanzierung

 

Sowohl die hier vorgestellte Alters- als auch die Invalidenversicherung werden gewiß die Zustimmung der Begünstigten finden. Denn sie ist attraktiv. Aber ist sie auch den Beitragszahlern zuzumuten und deshalb politisch zu sichern ? Sie ist es unbedingt, wenn folgende durchaus erfüllbare und naheliegende Bedingungen gegeben sind:

 

a) Es müssen absolut alle erwerbsfähigen Menschen bei uns wieder zu Beitragszahlern der Staatlichen Rentenversicherung gemacht werden. Und gemacht werden können. Das heißt erstens, daß Erwerbslosigkeit, Erwerbslosigkeit jeden Ausmaßes, für immer überwunden werden muß. Absolut alle Erwerbsfähigen müssen wieder ein eigenes Erwerbsarbeitseinkommen erzielen und von diesem Rentenversicherungsbeiträge zahlen – können. Diese Bedingung ist, das sei hier kategorisch festgestellt, relativ kurzfristig erfüllbar. Gegen die entsprechende Behauptung gibt es nur Zweifel von Nicht-Mitdenkern, keine wirklich kompetenten Einwände. Wenn die derzeit herrschende Erwerbslosigkeit in Deutschland überwunden ist, was geschafft werde kann, dann hat die Rentenversicherung keine entscheidenden finanziellen Probleme mehr; ohne die Überwindung der Erwerbslosigkeit geht dagegen nichts wirklich durchgreifend Hilfreiches, dann rutscht jedes Rentenversicherungssystem schon mittelfristig immer wieder unvermeidbar in eine Pleite. – Das heißt zweitens, daß alle Erwerbstätigen – unabhängig von der Höhe ihres Erwerbseinkommens – im Prinzip Rentenversicherungsbeiträge in gleicher Prozenthöhe ihres einkommensteuerpflichtigen Erwerbseinkommens zahlen müssen. „Im Prinzip“: Eine Einschränkung hierzu wird noch dargestellt.

 

b) Wenn die Erwerbslosigkeit überwunden ist, ist es arbeitsmarktpolitisch möglich und muß dann auch entsprechend bestimmt werden, daß die Lebenserwerbsarbeitszeit von bis heute – im Prinzip – 65 Lebensjahren auf 70 Lebensjahre gesetzlich angehoben wird. Dann zahlen alle Erwerbstätigen fünf oder mehr Jahre länger Beiträge und erhalten erst fünf oder mehr Jahre später ihre Rente.- Im Prinzip ! - Die hier beschriebene Rentenversicherung wird auch durch diese Maßnahme saniert. Und dieser Aspekt einer wirklichen Rentenreform ist auch absolut gerecht: Das Rentenalter von 65 Lebensjahren ist seinerzeit festgesetzt worden, als die Menschen – im Durchschnitt – nur weniger als 66 Jahre alt wurden. Es war zu jener Zeit angemessen, ihnen einen ab dem 65. Lebensjahr einen arbeitsfreien aber finanziell einigermaßen gesicherten Ruhestand zu ermöglichen. Wenn die Menschen heute die Gnade erfahren, mehr als 70/80 Jahre alt zu werden, kann das vernünftigerweise nicht bedeuten, daß der kostenfreie Ruhestand einfach so um 5 bis 15 Jahre verlängert wird – zu Lasten derjenigen Mitmenschen, die die Rentenversicherung durch ihre Arbeit finanzieren müssen. Das wäre schlicht ungerecht – und auf die Dauer sachlich, politisch unmöglich. Wenn die Menschen einmal im Durchschnitt 80 Jahre alt werden und dann noch schon mit 65 Jahren in Rente gehen, müßten drei Erwerbstätige je einen Rentner finanzieren. Die Polemik sei entschuldigt: Ein junger Mensch arbeitet dann vielleicht elf Monate im Jahr, damit sein Rentner elf oder gar zwölf Monate im Jahr Ferien machen kann. - Absolut – auf Dauer - politisch unmöglich.

 

c) Vom Tag X an richtet sich der Rentenversicherungsbeitrag nicht mehr ausschließlich nach dem Erwerbseinkommen sondern auch nach dem Alter des Erwerbstätigen. Und zwar dergestalt, daß der Beitragsprozentsatz mit zunehmendem Alter steigt. Diese Regelung ist vernünftig: Es ist dagegen kontraproduktiv, daß ein junger Mensch, noch wenig verdienend, der sich seine Familie erst aufbauen, Kinder, die späteren Rentenfinanzierer, in die Welt setzen möchte, prozentual genau so hohe Beitragsprozentsätze zur Rentenversicherung zahlt wie ein 55-jähriger, der viel mehr verdient aber nicht mehr die finanziellen Belastungen der jüngeren Menschen zu tragen hat.

Aufgrund beziehungsweise trotz der Maßnahmen gemäß a), b) und c) können die Rentenversicherungsbeiträge auf einem zumutbaren Maß gehalten beziehungsweise sogar am Ende vielleicht gesenkt werden. Ganz abgesehen davon, daß zu Zeiten von Nicht-Arbeitslosigkeit/Vollbeschäftigung keine Arbeitslosenversicherungsbeiträge mehr erhoben werden müssen. Was dem Nettoeinkommen der Erwerbstätigen ebenfalls gut tun wird.

 

 

Vorruhestand - Teilrente

 

Eine sehr wichtige Frage: Wie aber werden ansonsten Erwerbsbeschäftigte bedient, die, weil sie sich vor ihrem 70. Geburtstag alters- oder gesundheitlich geschwächt fühlen, vielleicht weil ihre Arbeit tatsächlich überaus oder zu anstrengend war, die sich jedenfalls nicht mehr oder nur noch für eingeschränkt arbeitsfähig halten ? – Antwort: Die betreffenden Menschen lassen sich durch ein Gutachterteam der Rentenversicherung bescheinigen, daß und gegebenenfalls in welchem Maße sie erwerbsarbeitsunfähig sind. Je nach dem erhalten sie sodann eine Vollrente oder eine prozentuale Teilrente auf der Basis ihres durchschnittlichen Erwerbsarbeitseinkommens während der letzten drei Jahre. In dem Maße, wie sie nur teilarbeitsfähig sind, können sie, wenn sie mögen, eigeninitiativ hinzuverdienen. Was bei herrschender Vollbeschäftigung für sie kein Problem bedeutet. Für ihren zusätzlichen Erwerbsarbeitsverdienst – wie für ihre Teilrente - müssen sie Steuern und Rentenversicherungsbeiträge zahlen. – Bekommen sie zu einem späteren Zeitpunkt eine Vollrente, errechnet sich diese aus der Summe der zuvor bezogenen Teilrente plus dem Hinzuverdienst. Verzichtet jemand jedoch auf den Hinzuverdienst, steht ihm später nur eine Vollrente auf der Basis der vorausgegangenen Teilrente zu.

 

Vollbeschäftigungswirtschaft = Weniger Stress

 

An dieser Stelle folgende noch zwei Hinweise:

a) In einer Vollbeschäftigungswirtschaft ist Erwerbsarbeit grundsätzlich weniger anstrengend, stressig vielleicht, als in einer Zeit, in der Arbeitnehmer Angst haben müssen, ihre Stellung gegebenenfalls zu verlieren. Arbeitnehmer können vielmehr erforderlichenfalls von sich aus immer und relativ leicht auf einen für sie angemesseneren Arbeitsplatz wechseln.

b) Tatsächlich ist es darüber hinaus so, daß pensioniert, „in Rente geschickt“, aussortiert zu werden, für die Betroffenen viel zu oft ein psychologisch unangenehmes und damit gesundheitsschädliches Ereignis darstellt. Wem seine Berufsarbeit Spaß macht, welcher Zustand in Zeiten von Vollbeschäftigung relativ leicht zu erreichen ist, möchte vielleicht durchaus gern bis zum Siebzigsten weiter „noch gefragt“ sein.

 

 

Verwaltungsvereinfachung

 

Eine Frage der Verwaltungsvereinfachung: Zum Tag X erhalten alle Erwerbstätigen, für die bisher der sogenannte Arbeitgeber einen Teil der personenbezogenen Rentenversicherungsbeiträge zahlen muß, eine Lohnerhöhung in Höhe des sogenannten Arbeitgeberanteils. Danach zahlt der Erwerbstätige dann seinen entsprechenden Versicherungsbeitrag voll allein. Entweder führt der Arbeitgeber ab oder der Arbeitnehmer zahlt in eigener Aktivität.

 

 

Bombenrenten für Spitzenverdiener ?

 

Der Spitzenverdiener bekommt zwar eine "Bombenrente"; er hat aber auch – als Prozentanteil seines hohen Erwerbseinkommens – gewaltig hohe Versicherungsbeiträge gezahlt. Daß vielleicht dafür gesorgt werden sollte – und zwar demokratisch dafür gesorgt werden kann -, daß nicht der eine Mensch für seine tatsächliche Arbeit 24.000 Euro im Jahr verdient und ein anderer - ohne tatsächliche entsprechende Mehrleistung - hundertmal mehr, ist eine andere Frage, über die bei anderer Gelegenheit referiert werden soll. – Jedenfalls muß auch ein Erwerbstätiger mit einem „Lohn“ in Millionenhöhe Pflichtbeiträge an die Rentenkasse – auf der Basis seiner gegebenenfalls enormen „Lohnhöhe“ – zahlen. Erreicht er dann das 70ste, wird ihm tatsächlich die hier angesprochene „Bombenrente“ überwiesen. Erörtern wir also an dieser Stelle nicht die moralische Berechtigung der entsprechenden Einkommenshöhe. Aber: Stirbt er plötzlich nach gesunden 69 Jahren, hat er gegebenenfalls zuvor „Großes“ zur Finanzierung des Rentensystems beigetragen.

 

 

Freiwillige Zusatzversicherung ?

 

Selbstverständlich ist es jedermann freigestellt, zusätzlich zu der staatlichen Rentenversicherung noch in eine private Kapitalversicherung einzusparen. Dann hatte der in vorausgegangener Zeit eben weniger – netto – Geld zur Verfügung; und später hat er dann mehr Geld disponibel. Oder es gereicht den Erben zur Freude.

 

 

„Schlitzohren“ ?

 

Die Anzahl derjenigen Erwerbstätigen, die sich erst in den letzten drei Jahren ihres Erwerbslebens arbeitsmäßig intensiver einsetzen, erst jetzt vielleicht viel verdienen und anschließend eine entsprechend höhere Rente erhalten, bleibt begrenzt. Denn: Besagte Menschen haben ja immerhin im Verlaufe ihres Erwerbslebens entsprechend wenig Geld zur Verfügung gehabt.

 

 

Allgemeine Mitgliedspflicht

in der Staatlichen Rentenversicherung

 

Sobald die Erwerbslosigkeit im Lande durch eine Vollbeschäftigungslage abgelöst worden ist – was, wie gesagt, relativ schnell ermöglicht werden kann -, wird das - prinzipielle – Rentenalter auf 70 Jahre erhöht. – Ab dem gleichen Zeitpunkt werden alle Einkommensteuerpflichtigen zu Versicherungspflichtigen in der Staatlichen Rentenversicherung. Zu den Bedingungen, wie sie unter 6) erläutert wurden.

 

 

Reicht das Geld wirklich ?

 

Und wenn das Geld am Ende doch nicht reicht ? – Mitmenschen, die diese Sorge umtreibt, können mit zwei Hinweisen beruhigt werden:

a) Zu Zeiten von Vollbeschäftigung – also von Steuerpflichtigkeit und Steuerzahlungsfähigkeit aller heute Erwerbslosen - und dann, wenn alle arbeitsfähigen Menschen bis zu ihrem 70sten Lebensjahr Einkommensteuern zahlen, sind die Steuereinnahmen des Staates so hoch, daß dieser die Steuersätze so senken kann, wie gegebenenfalls die Versicherungsbeiträge angehoben werden müßten – wenn sie es denn tatsächlich müßten -, ohne daß der Staat seine wirklich erforderlichen oder auch nur wünschenswerten Leistungen deshalb einschränken muß

b) Es kann an dieser Stelle räumlich/zeitlich nicht, bei anderer Gelegenheit aber sehr wohl ausführlich und überzeugend dargelegt werden, daß unser Staat jährlich zig Milliarden Euro absolut unnötigerweise ausgibt. Wenn der Staat die entsprechenden gewaltigen Summen statt dessen in Form von Steuerermäßigungen beim Steuerbürger beläßt, wären – gegebenenfalls – erforderliche Erhöhungen der Versicherungsbeiträge für die Menschen – auch aus diesem Grunde – kein Problem.

 

 

Utopie ?

 

Eine Utopie ist in den meisten Fällen nur das - das lehrt die Entwicklungsgeschichte der Menschheit und darf daher als Regel angesehen werden -, was man eine Utopie bleiben läßt. – Das oben skizzierte Rentenkonzept ist jedenfalls eine realistische Möglichkeit, die relativ leicht und schnell und ohne jede schädliche Nebenwirkungen verwirklicht werden kann. – Nur eine einzige notwendige Voraussetzung muß erfüllt werden: Die politische Seuche Erwerbslosigkeit, auf jeden Fall einmal die der Massenerwerbslosigkeit, muß für alle Zeit überwunden, vermieden, ausgeschlossen werden. – Und diese Seuche Erwerbslosigkeit ein für allemal – und zwar schnell - zu überwinden, ist ebenso eine realistische Möglichkeit. Vollbeschäftigung für immer ist machbar – mit demokratischen und friedlichen Mitteln. Gegen diese These gibt es – das wurde schon angesprochen - keine sachgemäßen und nachhaltigen Einwände. Und an dieser Erwerbslosigkeit hat am Ende auch niemand ein tatsächliches und dauerhaftes Interesse, die Erwerbslosigkeit hat deshalb also nicht etwa eine gewissermaßen naturgegebene Lobby. – Wer dagegen fürchtet, Erwerbslosigkeit sei ein – sich vielleicht gar zyklisch wiederholendes, unabwendbares – Naturereignis, ist Opfer einer philosophischen Depression. – Erwerbslosigkeit wird tatsächlich und wirklich von der von Menschen betriebenen Politik verursacht beziehungsweise zugelassen. Erwerbslosigkeit ist geradezu ein tragisch-absurdes Theater. Denn Arbeit gibt es – logisch gesehen – in Wirklichkeit immer und in dem Maße – Arbeit als Summe gesehen -, wie Menschen arbeiten mögen oder gar arbeiten müssen. Denn Menschen möchten beziehungsweise müssen arbeiten, dann und in dem nämlichen Umfang, wie sie Bedürfnisse haben. Vorhandene Bedürfnisse sind vorhandene Arbeit – in der Summe.

 

 

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Rente erst mit 67 ? Ja ? - Oder nein ?


1) Der Erhöhung des Rentenalters bejahende Arbeitgeberpräsident Hundt argumentierte, daß das bisherige Rentenalter 65 für Deutschland vor mehr als 100 Jahren festgelegt worden sei, als die Menschen im Durchschnitt schon mit 66 Jahren starben. - Wenn nun dieses Alter beibehalten bliebe, obwohl die Menschen inzwischen im Durchschnitt erst mit 80 Jahren das Zeitliche segnen, und der entsprechende Trend gar fortgesetzt würde, könnten jetzt oder bald eine Hälfte der Menschen durchgehend Urlaub machen, weil sie inzwischen nicht mehr arbeiten müßten und dabei von der anderen Hälfte ausgehalten würden, während die andere Hälfte so viel arbeiten müßte, daß wenig Zeit für Urlaub bliebe, und man dabei auch zu wenig Geld habe, weil man ja die andere Hälfte der Menschen über Versicherungsbeiträge und Steuern finanzieren müsse. – „Eine absurde Entwicklung“, urteilte Hundt – zu Recht.

 

2) Der die Heraufsetzung des Rentenalters hinterfragende bayerische Ministerpräsident Seehofer hielt es wiederum für absurd, wenn die Menschen zukünftig zwar erst ab 67 eine Rente beanspruchen dürften, aber „dafür“ dann mit 58 Jahren arbeitslos würden oder werden könnten. Sie erlitten dann zwischen dem 58 und dem 67 Lebensjahr einen Einkommensverlust, weil Hartz-IV-Bezüge niedriger lägen als Löhne oder Löhne für von der „Arbeitsagentur“ zugeteilte Hilfsarbeiten geringer ausfielen als die vorausgegangenen Bezüge. – „Das ist den bis jetzt Beschäftigten nicht zuzumuten“, argumentierte Seehofer – auch zu Recht.

 

3) Die Lösung des Dilemmas: Deutschland muß die Arbeitslosigkeit im Land schnellstens absolut überwinden, d.h. Vollbeschäftigung herstellen und für die Dauer sichern. – Das ist relativ leicht zu machen. Da gibt es keine nachhaltigen Zweifel. – Und wenn alle arbeitsfähigen Menschen bis zum 67 Lebensjahr Rentenversicherungsbeiträge zahlen – können, weil sie nicht arbeitslos sind, können die Beiträge für alle niedrig gehalten werden. Und alle, die jetzt nicht mehr mit 65 sondern erst mit 67 zu arbeiten aufhören dürfen, haben auch immer einen zumutbaren und zumutbar bezahlten Arbeitsplatz.

Außerdem sind Menschen meist froh, wenn sie nicht schon mit 65 zum alten Eisen aussortiert sondern noch benötigt werden - falls Arbeit und Lohn zumutbar sind, was in Zeiten von Vollbeschäftigung gewährleistet ist.

Wer vor 67 arbeitsunfähig oder nur teilarbeitsfähig ist, bekommt selbstverständlich eine entsprechende Früh- oder Teilrente.

 

4) Warum wird der Weg nach 3) nicht als Königsweg begangen ?

Nicht weil die Unternehmer dumm, unwillig oder böswillig sind. Nicht weil böse Bänker, Investoren, Neo- oder Altkapitalisten, Spekulanten sich gierig daran erfreuen, daß es derzeit in Deutschland - korrekt gerechnet – mehr als fünf Millionen Arbeitslose gibt. - Sondern weil unsere maßgeblichen Politiker an dem Alptraum festhalten, daß Arbeitslosigkeit ein („zyklisches“ ?) Naturereignis und als solches nicht überwindbar sei. Und sie deshalb keinen Sinn darin sehen, sich mit der Frage ernsthaft und intensiv zu befassen, wie diese in Wahrheit von Menschen verursachte oder zugelassene Absurdität überwunden werden kann – schnellstens, leicht und ohne schädliche Nebenwirkungen. – Arbeitslosigkeit ist absolut eine unnötige und vermeidbare Absurdität, weil es Arbeitslosigkeit in Wirklichkeit gar nicht gibt, so lange Arbeitslose einen Erwerbsarbeitplatz suchen: Die suchen ein Erwerbsarbeitsplatz, um Geld zu verdienen, mit dem sie dann doch das Ergebnis ihrer eigenen also  vorhandenen Arbeit – in der Summe – kaufen wollen.